Coronabedingte Vorsichtsmaßnahmen:
Zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit achtet das Kanzlei-Praxis-Team während der Pandemie sehr auf die Einhaltung folgender Hygieneregeln in den Kanzleiräumlichkeiten:
- Klienten mit Erkältungssymptomen ist das Betreten der Kanzlei-Praxisräume nicht gestattet.
- Bei Eintritt in die Kanzlei-/Praxisräume tragen alle einen Mund-Nasenschutz.
- Sitzungen mit bis zu zwei Klienten können - sofern die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen - ohne Mund-Nasenschutz abgehalten werden. Der Mund-Nasenschutz kann in diesem Falle im Sitzungszimmer abgelegt werden.
- Sitzungen ab drei Klienten finden mit Mund-Nasenschutz statt. Soll ohne Mund-Nasenschutz gearbeitet werden, besprechen wir gerne Alternativlösungen mit Ihnen, wie zB die Anmietung größerer Räumlichkeiten, Online- bzw. Hybridsitzungen.
Unsere Hygienemaßnahmen:
- Es steht ein berührungsloser Desinfektionsspender für Sie direkt im Eingangsbereich zur Verfügung.
- Die Toiletten werden unmittelbar nach jeder Benutzung desinfiziert.
- Klientensitze und verwendete Tische und Arbeitsmaterialien werden nach jeder Sitzung desinfiziert.
- Die Räume werden jeweils nach und vor den Sitzungen intensiv gelüftet.
- Unsere Sitzungszimmer sind mit Viren-Luftfilteranlagen ausgestattet, die während der Sitzungen für saubere Luft sorgen.